Annahme wiederaufbereitbarer Bauschuttmaterialien nach Z0+Z1.1
Wir haben pro Annahme und pro Abgabe einen Mindestrechnungsbetrag von 10 €
Auf die Preislistenpreise wird ein Energiekostenzuschlag für An-/ und Abgabeprodukte in Höhe von 0,46 €/to netto, ausgenommen auf Betonabbruch, erhoben
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Anlieferung bitte Folgendes beachten:
Beimengungen/ Störstoffe können bis zu 10% enthalten sein.
Die Sortierung wird in Rechnung gestellt (siehe Preisliste)
Beimengungen/ Störstoffe sind:
- Holz,Wurzeln,Pflanzen
- Erde
- Bims
- Papier,Tapete
- Putz,Mörtel
- Kunststoff (Folie, Unterputzgewebe, etc.)
- Styropor, Styrodur
- Baustellenmüll aller Art
Abbruchmaterial mit Beimengungen/ Störstoffe über 10 % kann nicht angebommen werden.
Abbruchmaterial, das folgende Stoffe enthält, kann nicht angenommen werden:
- Gasbeton (z.B. Ytong)
- Gips (z.B. Rigips)
- Glas
- Brandschutzplatten
- Estrich mit Dampfsperre oder Teppichkleber
- teerhaltiger Asphalt
- Abbruchmaterial mit Bitumanstrich oder Dachpappe
- Dämmwolle
- Heraklith
- Schlacke
- Fliesenkleber